Synagoge

Die Aufteilung der jüdischen Dreigemeinde in Hamburg 1812

von Simon Hollendung

3.1.3 Wandsbek als erster Ort der jüdischen Ansiedlung mit rasantem Abstieg

Im Adelsgut Wandsbek hat es gemäß Böhm schon um 1570 Ansiedlungen von aschkenasischen Juden gegeben[51], belegt sind diese allerdings erst ab dem Jahr 1621.
Wenn das Niederlassungsgesuch von Isaak aus Salzuflen[52] erfolgreich war, was nach der Ansicht von Graupe zwar etwas wahrscheinlicher als in Altona aber durch nichts belegt ist[53], dann wäre Wandsbek die älteste Ansiedlung von Juden im Hamburger Raum.
Sicher ist, dass 1621 vier Familien von Altona nach Wandsbek kamen und am 10. November 1637 ein Privileg vom Gutsherrn Berend von Hagen erlassen wurde, dass die Möglichkeiten eines eigenen Friedhofs, freier Religionsausübung und sowohl weniger Schutzgeld als auch weniger Gemeindeautonomie als in Altona beinhaltete.[54]
Ein weiteres Privileg vom 25. August 1671 wurde vom Gutsherrn Gabriel Berens ausgestellt und vom dänischen König bestätigt. Interessant ist, dass dieses Privileg auf ein Datum nach dem Beitritt Wandsbeks zum Gemeindeverband ausgestellt ist. Es zeigt daher, dass sich die Wandsbeker Politik ebenso wie in Hamburg sicher war, dass die Gemeindekonföderation rein religiöser und nicht politischer Sache gewesen sei. Politisch bot das Wandsbeker Privileg von 1671 einen doppelten Schutz durch König und Gutsherrn, dass zu einer schnell wachsenden Gemeinde führte.[55]
Bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts war die Wandsbeker Gemeinde klar die Nummer zwei im Hamburger Raum. Sie war größer und bedeutender als die in Hamburg, dann folgt allerdings eine Abwanderungswelle in die wirtschaftlich prosperierende Hansestadt. Als Wandsbeker Schutzjuden bezahlten sie dem Gutsherrn zwar weiter Geld für die relativ großzügig ausgestellten Privilegien, waren aber ansonsten an keinerlei Pflichten der Gemeinde gebunden.
Graupe sieht anhand der Statuten der Gemeinden Wandsbek und Hamburg, Erste und zweite Handschrift von 1687[56] und der Statuten der Gemeinden Wandsbek und Altona, Dritte Handschrift von 1708[57] einen sich früh abzeichnenden geistlichen Niedergang der Wandsbeker Gemeinde.[58]
Finanziell war dieser Niedergang schon 1785 deutlich, als Häuser, Synagoge und Friedhof der Gemeinde verpfändet wurden. Die letzten Statuten der Gemeinde Wandsbek und Hamburg, Vierte Handschrift von 1801/02[59] fordern höhere Vermögenssummen für die Bekleidung von Vorstandsämtern in der Gemeinde. Diese Summen wurden wohl nicht aufgrund der besseren wirtschaftlichen Situation gefordert, sondern weil die Wandsbeker Gemeinde seit spätestens dieser Zeit am Rande des Existenzminimums haushaltete.
Zurück blieben um 1860 nur sechs oder sieben in Wandsbek wohnhafte Familien.[60]
Allgemein hatte Wandsbek als Adelsgut, das zumeist von einflussreichen Familien Holsteins und des dänischen Königshofes (wie Familie Rantzau und später dem dänischen Minister Schimmelmann) bewohnt war, den Juden relativ großzügige Privilegien geboten. Diese Privilegien führten jeweils zu einem kurzzeitigen Ansteigen der Gemeinde, halfen aber langfristig nicht um sich gegen die wirtschaftliche Anziehungskraft Hamburgs wehren zu können.

[51] Vgl. Ebd..

[52] Vgl. Kap. 3.1 dieser Arbeit.

[53] Vgl. Graupe (1973), S. 29.

[54] Privileg von 1621 im Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt. 3 Nr. 58 fol. 80-83.

Vgl. Graupe (1973), S. 16f und 29f.

[55] StaAHH Bestand Jüdische Gemeinden 522-1, 103 PK.

[56] StaAHH BJG 522-1, 102, Bl. 1-9a und 26-33a. In: Graupe (1973), S. 268ff.

[57] StaAHH BJG 522-1, 102, Bl. 36-41a. In: Graupe (1973), S. 289ff.

[58] Vgl. ebd, S. 30.

[59] StaAHH BJG 522-1, 13, Bl. 128-136. In: Graupe (1973), S. 307ff.

[60] Vgl. Graupe, S. 30.
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